Dienstag, 20. März 2012

Der Metal Anwalt - zum Thema: Die Künstlersozialkasse


Hier mal ein kleiner Hinweis auf eine häufig übersehene Dienstleistung: Die Künstlersozialkasse! Wichtig für alle Musiker und alle Veranstalter.

Für Musiker: Wenn ihr ernsthaft darüber nachdenkt, mit Musik eure Brötchen verdienen zu wollen, also "freischaffende Künstler" werdet, könnt ihr über eine Mitgliedschaft in der KSK kranken-, renten- und pflegeversichert werden. Eine Prüfung der Antragsvoraussetzungen lohnt sich.

Für Veranstalter: Abgabepflichtig, das heißt zahlungspflichtig sind nach § 24 KSVG alle Unternehmer. Darunter fällt man relativ schnell, sollte diese Ausgaben also bei Planung einer Konzert-Veranstaltung bedenken.

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