Hier mal ein kleiner Hinweis auf eine häufig übersehene Dienstleistung: Die Künstlersozialkasse! Wichtig für alle Musiker und alle Veranstalter.
Für Musiker: Wenn ihr ernsthaft darüber nachdenkt, mit Musik eure Brötchen verdienen zu wollen, also "freischaffende Künstler" werdet, könnt ihr über eine Mitgliedschaft in der KSK kranken-, renten- und pflegeversichert werden. Eine Prüfung der Antragsvoraussetzungen lohnt sich.
Für Veranstalter: Abgabepflichtig, das heißt zahlungspflichtig sind nach § 24 KSVG alle Unternehmer. Darunter fällt man relativ schnell, sollte diese Ausgaben also bei Planung einer Konzert-Veranstaltung bedenken.